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Wirtschaftsstrafrecht – Insolvenzstrafrecht

Untreue, Betrug, Insolvenzverschleppung, Bestechung: Vor allem Führungskräfte und Geschäftsführer unterliegen im Wirtschaftsleben einer erheblichen Gefahr, strafrechtlich belangt zu werden. Aber auch wer als Privatperson im Internet Dinge verkauft oder eine Dienstleistung anbietet, kann sich überraschend schnell im Visier des Staatsanwalts wiederfinden.

Eine Verurteilung kann dabei nicht nur den Erfolg des Unternehmens gefährden, sondern auch für das eigene Leben massive Konsequenzen nach sich ziehen. Hinzu kommt nicht selten eine nachhaltige Beschädigung der persönlichen Reputation.

Erschwerend hinzu kommt der allgemeine Trend, dass der Staat mittlerweile das Strafrecht als Mittel verwendet, um das Wirtschaftsgeschehen mitzugestalten und zu prägen. Weitere Gefahr droht vor dem Hintergrund eines zunehmend härter werdenden Konkurrenzkampfes: Für manche Wettbewerber gehört es zum standardmäßigen Instrumentarium, Konkurrenten wegen echter oder auch nur vermeintlicher wirtschaftsrechtlicher Vergehen bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.

Generell droht das Überschreiten der Grenze zur Illegalität im Wirtschaftsleben häufiger, als der Laie denkt. Sich dabei auf Unwissenheit zu berufen, entfällt jedoch in der Regel als Möglichkeit. Umso wichtiger ist eine rasche und gezielte Intervention durch die erfahrenen Wirtschaftsstrafrechtsanwälte von Heindl & Lang, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft Sie beschuldigen. Unsere Anwälte klären Sie über den Verlauf eines möglichen Verfahrens auf und ermitteln für Sie entlastende Sachverhalte. Bei Bedarf unterstützen Sie sie auch in Form eines aktiven Krisen-Managements – meist gilt es, trotz laufendem Verfahren einen weiterhin reibungslosen Unternehmensablauf zu sichern. Vor dem Strafgericht oder der Wirtschaftsstrafkammer vertreten wir für Sie nachhaltig Ihre Rechte und wirken auf einen für Sie bestmöglichen Ausgang des Verfahrens ein.

Darüber hinaus empfiehlt sich eine strafrechtliche Betrachtung der eigenen Tätigkeit durch die erfahrenen Wirtschaftsstrafrechtsanwälte von Heindl & Lang auch dann, wenn kein konkreter Anlass besteht, gerichtlich belangt zu werden.

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht

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