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Situation im Vorfeld – Die Vorladung

Wer kennt das nicht, man bekommt eine Vorladung, als Zeuge auszusagen. Bereits hier sollte überlegt werden, ob man wirklich ein Zeuge ist.

Oftmals fängt das Gespräch als zeugenschaftliche Vernehmung an und plötzlich befindet man sich in einer Beschuldigtenvernehmung. Dann wird meistes auch dahingehend aufgeklärt, dass man nichts mehr sagen muss, allerdings hat man in fast allen Fällen dann schon etwas gesagt, denn sonst würde es nicht zu einer Beschuldigtenvernehmung werden. Spätestens hier sollte keinesfalls etwas weiter gesagt werden, sondern umgehend der Rechtsanwalt aufgesucht werden. Wenn man „irgendwie in der Sache mit drinhängt“, ist bei Aussagen stets Vorsicht geboten. Teils fragen die Polizeibeamten bereits am Telefon vorab, ob man meist sein Fahrzeug fährt oder andere Personen, ohne dass vorher irgendeine Aufklärung erfolgt.

Speziell für diese Fälle besteht eine permanente Erreichbarkeit. Unabhängig davon, was auch erzählt wird, wie schlecht es aussieht, ohne Verteidiger sieht es in dieser Situation immer noch schlechter aus.

Ein absoluter Irrtum ist es, dass man als Beschuldigter bei der Polizei bei einer Vorladung erscheinen muss oder dort gar etwas sagen sollte. Auch verbessert man durch eine Aussage nicht seine Situation.- Vielmehr macht man für später vieles kaputt. Erst nach einem Gespräch mit einem Strafverteidiger, sollte hier etwas gesagt werden, wenn überhaupt. Der Verteidiger wird dann (vor einer Vernehmung) umfangreich Akteneinsicht nehmen.

Anders ist es bei der Staatsanwaltschaft. Hier muss man hingehen, aber auch nichts sagen. Auch hier sollte stets vorher ein Verteidiger kontaktiert werden. Ein Schweigen kann nie zum Nachteil ausgelegt werden. Es ist das Recht des Beschuldigten.

Ihr Ansprechpartner: <a  title=“Tom Heindl – Strafverteidiger München &amp; Strafrecht München – Heindl &amp; Lang“ href=“/anwaelte/tom-heindl/“><strong>Tom Heindl</strong></a>, Fachanwalt für <a title=“Strafverteidiger München – Heindl &amp; Lang“ href=“/fachgebiete/strafrecht/“>Strafrecht</a>

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