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Heindl & Lang Rechtsanwälte
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Jugendstrafrecht

Bis zum Alter von 21 Jahren – in Ausnahmefällen auch nur bis 18 Jahren – greift das Jugendstrafrecht.

Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht hier der Gedanke einer erzieherischen Wirkung statt reiner Bestrafung im Vordergrund. Um unnötige Risiken und Konsequenzen zu vermeiden, empfiehlt sich jedoch auch hier eine Begleitung durch die erfahrenen Jugendstrafrechtsanwälte von Heindl & Lang.

Heindl & Lang Rechtsanwälte verteidigen regelmäßig jugendliche Straftäter vor Gericht, unter anderem im so genannten „S-Bahn-Schläger-von-Solln-Fall“. Wie die Praxis zeigt, ist auch bei jugendlichen Tätern eine professionelle und strategisch aufgebaute Strafverteidigung unerlässlich: Auch das Jugendstrafrecht sieht bisweilen ernsthafte Sanktionen vor, bei entsprechend schweren Vergehen auch mehrjährige Haftstrafen. Gar nicht so selten ist zudem der Fall, dass jugendliche Beschuldigte übermäßig hart bestraft werden, in der Absicht, damit eine erzieherische Wirkung oder einen Abschreckungseffekt auf potenzielle Nachahmer auszuüben – weitere Gründe, warum Jugendliche und junge Erwachsene im Fall einer Anschuldigung sofort von einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht begleitet und verteidigt werden müssen.

Je nach Tat lassen sich somit zahlreiche negative Konsequenzen vermeiden, die ansonsten zum Teil ebenso ungeahnte wie drastische Auswirkungen auf den weiteren Lebensweg haben können, insbesondere in der Berufs- und Partnerwahl. Darüber hinaus stehen auf diese Weise die Chancen gut, bereits in der ersten Instanz den gewünschten Erfolg zu erzielen. Dies ist gerade in jenen Fällen essentiell, in welchen eine Berufung und damit ein nochmaliges Verhandeln in zweiter Instanz nicht möglich ist – im Jugendstrafrecht keine Seltenheit.

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht

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