Betäubungsmittel-
strafrecht | BtMG
München

Strafverteidigung. Bis zum Ziel.

Die Kanzlei Heindl Rechtsanwälte übernimmt die Verteidigung sämtlicher BtMG-Verfahren.

Betäubungsmittelstraftaten und Drogendelikte stellen ein Spezialgebiet des Strafrechts dar,
in dem die Strafverteidiger unserer Kanzlei ausführlich tätig sind. Beispielsweise genannt seien Crystal Meth, Marihuana, Cannabis, etc. Gerade bei Betäubungsmittel-, Rauschgift- und Drogendelikten bestehen eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten, um konkrete Erfolge im Strafverfahren herbeizuführen – diese Chancen müssen jedoch erkannt und fachkundig genutzt werden. Diesbezüglich verfügt die Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht und Betäubungsmittelrecht in München, Heindl Rechtsanwälte, über umfangreiche Erfahrung in Betäubungsmittelverfahren.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Strafverteidigung zum Beispiel bei folgenden Vorwürfen:.

Da einige dieser Tatbestände durch das BtMG zu Verbrechen bestimmt werden, ist die Beauftragung eines auf Strafrecht bzw. Betäubungsmittelstrafrecht spezialisierten Anwalts, eines Fachanwalts für Strafrecht dringend zu empfehlen.

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht

24H NOTRUF

In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zu den Fachgebieten, über Kosten oder Verfahren.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Es wird nach Stundensatz, oder in Einzelfällen auch nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet. Bei Heindl Rechtsanwälte erfolgt die Abrechnung in der Regel anhand zweier im Vorfeld vereinbarter fester Pauschalen – einer für das Ermittlungsverfahren (vor der Anklageerhebung) sowie einer weiteren Pauschale für das Hauptverfahren. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Kosten.

Erhalte ich Prozesskostenhilfe? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Erhalte ich Prozesskostenhilfe?
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Prozesskostenhilfe ist bei Strafverteidigungen nicht vorgesehen. Es gibt aber Fälle, in welchen einem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (weitere Informationen dazu unter „Pflichtverteidigung“). Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten einer Strafverteidigung – es sei denn, dies ist im Versicherungsvertrag ausdrücklich mit eingeschlossen. Rufen Sie am besten Ihren Versicherer an, um diesen Punkt zu klären.

Was ist mit meinen Kosten im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens?

Wer vor Gericht wegen einer Straftat angeklagt wurde, erhält bei einem Freispruch seine Kosten vom Staat ersetzt. Allerdings werden nur die Anwaltsgebühren erstattet, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angefallen wären. Unter Umständen liegen diese niedriger als ein möglicherweise vereinbartes Pauschalhonorar. Bei einer Einstellung zum Beispiel nach §153a StPO sind die Kosten in der Regel selbst zu tragen.

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