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In strafrechtlichen Notfällen
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Heindl & Lang Rechtsanwälte
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Allgemeines Strafrecht

Von Diebstahl und Körperverletzung bis Computerbetrug und Sachbeschädigung: Das Allgemeine Strafrecht deckt eine Vielzahl an Delikten ab.

Eine lange Reihe an Vergehen und Delikten fällt unter das Allgemeine Strafrecht. Raub, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und (Computer-)betrug zählen dazu ebenso wie Urkundenfälschung oder der Missbrauch von Ausweispapieren.

Auch das Beschuldigen einer Unterschlagung oder Begünstigung oder der Vorwurf der Hehlerei sind Gegenstand dieses Strafrechtsgebiets. Weitere typische Beispiele sind das Erschleichen von Leistungen, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Meineid, Falsche Versicherung an Eides Statt und Brandstiftung.

Haben Sie Ihr Mandat erteilt, beantragen unsere Strafrechtsanwälte bei den zuständigen Polizeibehörden umgehend Akteneinsicht. Sobald dadurch volle Kenntnis über den Stand der Ermittlungen herrscht, erörtern sie gemeinsam mit Ihnen die Sach- und Rechtslage. Aufbauend auf intensivem Austausch mit Staatsanwaltschaft, Richtern und Polizei, bereiten sie eine optimale Strafverteidigung vor.

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht

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