NOTRUF 24h
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In strafrechtlichen Notfällen (Verhaftung / Hausdurchsuchung) erreichen Sie einen unserer Anwälte rund um die Uhr, auch am Wochenende.
In strafrechtlichen Notfällen (Verhaftung / Hausdurchsuchung) erreichen Sie einen unserer Anwälte rund um die Uhr, auch am Wochenende.
Hinzu kommt oft ein bisweilen massiver Druck durch die Medien, die Tat aufzuklären – nicht selten begleitet von einer latenten Vorverurteilung von Verdächtigen. Je nach Tat und Schwere, drohen als Strafmaß zudem rasch mehrjährige bis lebenslange Freiheitsstrafen, zum Teil verbunden mit der Anordnung einer Sicherungsverwahrung – das Höchstmaß an möglicher juristischer Sanktion.
Die Strafverteidiger von Steinberger & Heindl Rechtsanwälte besitzen eine umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet des Kapitalstrafrechts. Unter anderem zählt dazu auch ein profundes Wissen in der Analyse von Sachverständigengutachten. Gerade bei Kapitalstrafrechtsangelegenheiten werden sie meist in größerer Zahl eingeholt und können den Verlauf eines Verfahrens sowie das spätere Urteil nachhaltig beeinflussen. Ganz besonders verstehen sich unsere Anwälte auch auf das Ausnutzen wertvoller juristischer Spielräume. Wo möglich, lässt sich dadurch beispielsweise ein versuchter Mord zu einer gefährlichen Körperverletzung abmildern.
Eine weitere wichtige Qualität bildet die umfangreiche Medienerfahrung der Kapitalstrafrechtsanwälte von Steinberger & Heindl aus zahlreichen öffentlichkeitswirksamen Fällen („S-Bahn-Schläger von Solln“) – gerade bei kapitalen Straftaten tendieren Zeitungen, Radio und Lokal-TV mitunter zu betont spektakulärer Berichterstattung, die zusätzlichen Druck auf den Angeklagten, die Anwälte und das Gericht ausübt. Auch in diesem Fall bewahren unsere Strafrechtsexperten ruhigen Kopf und verfügen über bewährte Strategien, Mandanten vor dem „Mediengewitter“ sowie unerwünschten Folgen daraus bestmöglich zu schützen.
Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht
Steinberger & Heindl Rechtsanwälte
Sonnenstraße 4
80331 München
089 / 54 88 46 51
089 / 21 66 89 10
kontakt@ra-heindl.de
Thomas Stöger
Tom Heindl hat mich perfekt vertreten. Es hat sich gezeigt, dass es die richtige Entscheidung war, nur dem besten zu vertrauen und von seiner grossen Erfahrung zu profitieren. Auch das sonstige Team ist kompetent und zuverlässig. Ich kann die Kanzlei und besonders Tom Heindl nur jedem wärmstens empfehlen, der zu Unrecht oder zu Recht mit dem Strafrecht in Berührung kommt.
Ben Langer
Herr Tom Heindl hat mich ausgezeichnet bei 4 Verhandlungstagen vertreten. Dass Gerichtsurteil wurde aufgrund seiner kompetenten Arbeit,mildernd vollstreckt. Ich kann Herrn Heindl zu vollster Zufriendenheit weiterempfehlen.Ebenso ein großen Dankeschön an Frau Ablinger und die Damen im Büro! Viele Grüsse
S-Bahn-Schlägerfall von Solln
Rechtsanwälte T. Heindl & Ch. Steinberger verteidigen erfolgreich den Angeklagten Christoph T.[…]
Freispruch Prinz v. Hohenzollern
Pr. v. Hohenzollerns Verteidiger erzielen Freispruch im Insolvenzstrafverfahren.[…]