INFORMATION


24H NOTRUF
0171 6261111

In strafrechtlichen Notfällen
Verhaftung oder Hausdurchsuchung erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.

Heindl & Lang Rechtsanwälte
Bürogemeinschaft am Promenadeplatz

Promenadeplatz 11
80333 München
Kostenlose Parkplätze

Betäubungsmittelstrafrecht, BtMG

Die Kanzlei Heindl & Lang übernimmt die Verteidigung sämtlicher BtMG-Verfahren.

Betäubungsmittelstraftaten und Drogendelikte stellen ein Spezialgebiet des Strafrechts dar,

in dem die Strafverteidiger unserer Kanzlei ausführlich tätig sind. Beispielsweise genannt seien Crystal Meth, Marihuana, Cannabis, etc. Gerade bei Betäubungsmittel-, Rauschgift- und Drogendelikten bestehen eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten, um konkrete Erfolge im Strafverfahren herbeizuführen – diese Chancen müssen jedoch erkannt und fachkundig genutzt werden. Diesbezüglich verfügt die Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht und Betäubungsmittelrecht in München, Heindl & Lang, über umfangreiche Erfahrung in Betäubungsmittelverfahren.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Strafverteidigung zum Beispiel bei folgenden Vorwürfen:.

Besitz von Betäubungsmitteln, § 29 Absatz 1 Nr. 3 BtMG
Unerlaubter Anbau oder Herstellung von Betäubungsmitteln; § 29
Absatz 1 Nr.1, 1. und 2. Variante BtMG
BtM-Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe usw. ; § 29 Abs.1 Nr. 1,
3. ff. Varianten BtMG
Besitz, Handeltreiben, Herstellung, Abgabe von Betäubungsmitteln in
nicht geringer Menge; 29a Absatz 1 Nr. 2 BtMG
Gewerbsmäßiges Handeltreiben, gewerbsmäßiger Anbau von BtM usw.; §§
29 Absatz 1 Nr.1 , Absatz 3 Nr. 1 BtmG.

Da einige dieser Tatbestände durch das BtMG zu Verbrechen bestimmt werden, ist die Beauftragung eines auf Strafrecht bzw. Betäubungsmittelstrafrecht
spezialisierten Anwalts, eines Fachanwalts für Strafrecht dringend zu empfehlen.

Ihr Ansprechpartner: Tom Heindl, Fachanwalt für Strafrecht

Consent Management Platform von Real Cookie Banner