Bei Prostitution in Sperrbezirken muss mit Bußgeld gerechnet werden
Grundsätzlich ist in Deutschland die Prostitution erlaubt, sofern sie auf freiwilliger Basis geschieht. Der Straftatbestand § 184f Ausübung der verbotenen Prostitution bezieht sich ausschließlich auf Gebiete, in denen diese durch Rechtsverordnung nicht erlaubt ist. Die Kommunen haben die Möglichkeit, in geografisch klar abgegrenzten Gebieten einen sogenannten Sperrbezirk einzurichten. Der Sperrbezirk kann auch nur zu bestimmten Tageszeiten gelten, zum Beispiel tagsüber.
Wer sich in diesem Sperrbezirk dennoch prostituiert, verstößt gegen diese Rechtsverordnung und muss mit einem Bußgeld rechnen. Eine Anklage aufgrund Ausübung der verbotenen Prostitution erfolgt erst nach beharrlichem Zuwiderhandeln. Das bedeutet, dass mindestens beim ersten Aufgreifen durch die Polizei keine strafrechtlichen Konsequenzen drohen. Ab welcher Häufigkeit des Verstoßes die Behörden tatsächlich ein Verfahren einleiten, lässt sich nicht konkret sagen.
Bei einem solchen Fall der Ausübung der verbotenen Prostitution ist diese Unbestimmtheit für unsere Verteidigungsstrategie ein Ansatzpunkt. Oftmals stellen wir infrage, dass unsere Mandanten beharrlich zuwidergehandelt haben. Zusätzlich stellen wir die nicht vorhandene Wiederholungsgefahr plausibel dar.
Das Gesetz sieht für die Ausübung der verbotenen Prostitution eine Höchststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätze Geldstrafe vor. In der Regel schöpfen Richter diesen Strafrahmen nicht ansatzweise aus, sofern Angeklagte keine Vorstrafen und nicht permanent die Rechtsverordnung missachtet haben. Häufig können wir bei diesem Straftatbestand eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
24H NOTRUF
In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.
- Heindl Rechtsanwälte
- Promenadeplatz 11 | 80333 München
- Kostenlose Parkplätze
- kontakt@ra-heindl.de
- +49 (0) 89 – 24 29 10 65
- +49 (0) 89 – 21 66 89 10
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Strafverteidigung?
Die Kosten einer Strafverteidigung richten sich nach dem Einzelfall. Es wird nach Stundensatz, oder in Einzelfällen auch nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet. Bei Heindl Rechtsanwälte erfolgt die Abrechnung in der Regel anhand zweier im Vorfeld vereinbarter fester Pauschalen – einer für das Ermittlungsverfahren (vor der Anklageerhebung) sowie einer weiteren Pauschale für das Hauptverfahren. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder rufen Sie uns an, um Ihre Angelegenheit zu schildern. Sie erhalten umgehend eine Einschätzung über die Höhe der zu erwartenden Kosten.
Erhalte ich Prozesskostenhilfe? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Erhalte ich Prozesskostenhilfe? Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Was ist mit meinen Kosten im Fall eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens?
Unsere Bewertungen
sprechen für sich.
Jessa RaynesTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Habe Herrn Heindl in einem Vergewaltigungsprozess erlebt und kann durch die Bank nur positives berichten. Erstklassige Arbeit! Dominik BauerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Philipps ist eine absolut herausragende Anwältin! Sie hat mich über drei Jahre hinweg in einem äußerst schwierigen Verfahren begleitet und mit unermüdlichem Einsatz verteidigt. Ihre Kompetenz, ihr Fachwissen und ihre strategische Vorgehensweise haben letztendlich zu einem positiven Ausgang geführt, worüber ich unglaublich dankbar bin. Von Anfang an habe ich mich bei Frau Philipps in den besten Händen gefühlt. Sie war jederzeit ansprechbar, hat sich für meine Fragen und Sorgen Zeit genommen und mich stets ehrlich und umfassend beraten. Besonders beeindruckt hat mich ihre Empathie und ihr Engagement, das weit über das übliche Maß hinausging. Ich kann Frau Philipps uneingeschränkt weiterempfehlen und bin ihr zutiefst dankbar für alles, was sie für mich getan hat. Eine absolute Top-Anwältin, die ich jedem, der eine starke und kompetente Verteidigung sucht, ans Herz legen kann! Sven WestendorfTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Es war einfach eine geniale Verteidigung! Wir hatten das Glück in einem Jugendstrafverfahren unseres Sohnes vor Gericht von Her Heindl vertreten zu werden. In die Vorbereitungen war Frau Philipps massgeblich involviert, eine äußerst engagierte und gewissenhafte Anwältin. Herr Heindl ist ein absolut fokussierter, strategisch genial vorgehender Profi mit unglaublicher Überzeugungskraft, der sich mit unerschütterlichem Kampfgeist durch nichts aus der Ruhe bringen lässt. Es war ein Erlebnis ihn vor Gericht in Aktion zu sehen. Vielen herzlichen Dank Dr. Simone und Sven Westendorf Hussein AhmedTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. I highly recommend Heindl & Lang Rechtsanwälte for their exceptional legal expertise. From the initial consultation, they demonstrated a profound understanding of my case, presenting strategic possibilities. Mr. Andreas Remiger stood out for his excellent communication skills and dedication. He invested time in thorough discussions and meticulous preparation, ultimately leading to an immediate case dismissal. Their professionalism and competence make them my top choice for legal representation. Martin WildmoserTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Spitzenanwalt !!! Souverän aufgetreten die richtigen Fragen gestellt und den Prozess gewonnen. Bravo !!! R RTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Kanzlei hat mich zunächst aus der Untersuchungshaft im Hochsicherheitstrakt in der Forensik geholt und anschließend einen Freispruch erwirkt. Hat auch schon einem Freund in einer Steuer-Strafsache geholfen und dem Sohn eines Bekannten in einem Betäubungsmittelverfahren. Klare Empfehlung!Google Gesamtbewertung 4.9 von 5, basierend auf 142 Bewertungen
Wir sind für Sie da.
24H NOTRUF
Hier finden Sie uns
- Heindl Rechtsanwälte
- Promenadeplatz 11 | 80333 München
- Kostenlose Parkplätze
- kontakt@ra-heindl.de
- +49 (0) 89 – 24 29 10 65
- +49 (0) 89 – 21 66 89 10