Ihr rechtlicher Beistand bei Drogendelikten
Die Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe kann im Rahmen des Betäubungsmittelstrafrechts unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Therapie ersetzt werden. Nach § 35 BtMG kann die Strafvollstreckung zurückgestellt werden, wenn die strafrechtlich relevante Tat aufgrund von Betäubungsmittelabhängigkeit begangen worden ist. Für den Angeklagten bedeutet diese besondere Regelung zweierlei: Er muss nicht in Haft, und er kann seine Drogenabhängigkeit in einer professionellen Therapie überwinden.
24H NOTRUF
In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.
- Heindl Rechtsanwälte
- Promenadeplatz 11 | 80333 München
- Kostenlose Parkplätze
- kontakt@ra-heindl.de
- +49 (0) 89 – 24 29 10 65
- +49 (0) 89 – 21 66 89 10
Zurückstellung der Strafe laut § 35 BtMG
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Es liegt ein rechtskräftiges Urteil vor. (»Therapie statt Strafe« kann nicht im Urteil ausgesprochen werden; die Zurückstellung ist erst im Vollstreckungsverfahren möglich).
- Die zu verbüßende Rest-Freiheitsstrafe liegt bei nicht mehr als zwei Jahren.
- Zwischen den begangenen Straftaten und der BtM-Abhängigkeit des Angeklagten besteht ein kausaler Zusammenhang. Die Straftatbestände können sich entweder aus dem Drogenstrafrecht (z. B. Handel, Einfuhr von BtM) oder aus dem allgemeinen Strafrecht (z. B. Einbrüche im Rahmen von Beschaffungskriminalität) ergeben.
- Die Therapie muss für die Rehabilitation des Betroffenen geeignet sein; sie muss in einer offiziell anerkannten Einrichtung zur Suchtentwöhnung stattfinden – ambulant oder stationär.
- Der Therapiebeginn muss sichergestellt sein. Ein geeigneter Therapieplatz muss entweder bereits bestehen oder die Therapie nachweislich in Kürze begonnen werden.
- Es muss eine Kostenzusage des Kostenträgers vorliegen.
- Das Gericht des ersten Rechtszuges muss der Zurückstellung der Strafvollstreckung zugestimmt haben.
Wie setzt sich Heindl Rechtsanwälte für die Zurückstellung der Strafvollstreckung ein?
Eins vorweg: Als erfahrene und erstklassige Strafverteidiger im Drogenstrafrecht streben wir vorrangig immer die Abwendung eines Strafverfahrens an. Der Antrag »Therapie statt Strafe« kann auch schon vor Erhebung einer öffentlichen Klage gestellt werden. Heindl Rechtsanwälte setzt alles daran, mit einem solchen Antrag erfolgreich zu sein. Zudem klären wir frühzeitig mit der Staatsanwaltschaft, ob eine vorläufige Einstellung des Verfahrens in Betracht kommt.
Sollte sich eine Anklage nicht vermeiden lassen und ein Verfahren eröffnet werden, ist das nächste Verteidigungsziel unserer Strafverteidiger die Strafaussetzung zur Bewährung. Da es für diesen Verfahrensausgang keine hundertprozentige Garantie gibt, lassen wir alle Feststellungen, die für das Thema »Therapie statt Strafe« relevant sind, von Anfang an in das Hauptverfahren einfließen – so sorgt er dafür, dass in den Urteilsgründen explizit erwähnt wird, dass die Tat aufgrund von Betäubungsmittelabhängigkeit begangen worden ist. Dieser im Urteil fixierte Hinweis erleichtert die potenzielle Durchsetzung der Strafzurückstellung im Vollstreckungsverfahren.
Mitunter müssen unsere Strafverteidiger vor Gericht großes taktisches Geschick zeigen und aufwendige Überzeugungsarbeit leisten, um den unmittelbareren Zusammenhang zwischen Straftat und existierender BtM-Abhängigkeit seines Mandanten nachzuweisen. In diesen Fällen greift Heindl Rechtsanwälte sowohl auf ihre fundierten Kenntnisse im Betäubungsmittelstrafrecht zurück als auch auf die vielfältigen Verhandlungserfahrungen im Drogenstrafrecht. Unterstützt durch das hochqualifizierte, auf das BtMG spezialisierte Anwaltsteam der Strafrechtskanzlei in München.
Grundlegender Tipp beim Vorwurf Drogenbesitz
AUSSAGE VERWEIGERN, RECHTSANWALT KONTAKTIEREN
Der wichtigste Tipp gilt im Drogenstrafrecht genauso wie im allgemeinen Strafrecht: Beschuldigte sollten nicht aussagen. Unüberlegte Aussagen führen meist zu einer Selbstbelastung, welche die spätere Arbeit der Verteidigung massiv erschwert. Stattdessen sollten Betroffene die Aussage verweigern und sofort Heindl Rechtsanwälte in München anrufen, die Rechtsanwälte sind per Notrufnummer rund um die Uhr erreichbar. Unsere Fachanwälte für Drogenstrafrecht überlegen sich eine kluge Prozessstrategie. Diese Abwägungen umfassen auch Fragen wie: Kommt eine Therapie statt Strafe § 35 BtMG in Betracht? Lassen sich Maßregeln der Besserung und Sicherung verhindern? Eignet sich die Kronzeugenregelung § 31 BtMG?
Unsere Bewertungen
sprechen für sich.
Jessa RaynesTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Habe Herrn Heindl in einem Vergewaltigungsprozess erlebt und kann durch die Bank nur positives berichten. Erstklassige Arbeit! Dominik BauerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Philipps ist eine absolut herausragende Anwältin! Sie hat mich über drei Jahre hinweg in einem äußerst schwierigen Verfahren begleitet und mit unermüdlichem Einsatz verteidigt. Ihre Kompetenz, ihr Fachwissen und ihre strategische Vorgehensweise haben letztendlich zu einem positiven Ausgang geführt, worüber ich unglaublich dankbar bin. Von Anfang an habe ich mich bei Frau Philipps in den besten Händen gefühlt. Sie war jederzeit ansprechbar, hat sich für meine Fragen und Sorgen Zeit genommen und mich stets ehrlich und umfassend beraten. Besonders beeindruckt hat mich ihre Empathie und ihr Engagement, das weit über das übliche Maß hinausging. Ich kann Frau Philipps uneingeschränkt weiterempfehlen und bin ihr zutiefst dankbar für alles, was sie für mich getan hat. Eine absolute Top-Anwältin, die ich jedem, der eine starke und kompetente Verteidigung sucht, ans Herz legen kann! Sven WestendorfTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Es war einfach eine geniale Verteidigung! Wir hatten das Glück in einem Jugendstrafverfahren unseres Sohnes vor Gericht von Her Heindl vertreten zu werden. In die Vorbereitungen war Frau Philipps massgeblich involviert, eine äußerst engagierte und gewissenhafte Anwältin. Herr Heindl ist ein absolut fokussierter, strategisch genial vorgehender Profi mit unglaublicher Überzeugungskraft, der sich mit unerschütterlichem Kampfgeist durch nichts aus der Ruhe bringen lässt. Es war ein Erlebnis ihn vor Gericht in Aktion zu sehen. Vielen herzlichen Dank Dr. Simone und Sven Westendorf Hussein AhmedTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. I highly recommend Heindl & Lang Rechtsanwälte for their exceptional legal expertise. From the initial consultation, they demonstrated a profound understanding of my case, presenting strategic possibilities. Mr. Andreas Remiger stood out for his excellent communication skills and dedication. He invested time in thorough discussions and meticulous preparation, ultimately leading to an immediate case dismissal. Their professionalism and competence make them my top choice for legal representation. Martin WildmoserTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Spitzenanwalt !!! Souverän aufgetreten die richtigen Fragen gestellt und den Prozess gewonnen. Bravo !!! R RTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Kanzlei hat mich zunächst aus der Untersuchungshaft im Hochsicherheitstrakt in der Forensik geholt und anschließend einen Freispruch erwirkt. Hat auch schon einem Freund in einer Steuer-Strafsache geholfen und dem Sohn eines Bekannten in einem Betäubungsmittelverfahren. Klare Empfehlung!Google Gesamtbewertung 4.9 von 5, basierend auf 142 Bewertungen
Wir sind für Sie da.
24H NOTRUF
Hier finden Sie uns
- Heindl Rechtsanwälte
- Promenadeplatz 11 | 80333 München
- Kostenlose Parkplätze
- kontakt@ra-heindl.de
- +49 (0) 89 – 24 29 10 65
- +49 (0) 89 – 21 66 89 10