Polizei-Knigge München
So verhalten Sie sich
richtig. Ihre Spezialisten
für Drogenstrafrecht.
Wie verhalte ich mich vor der Polizei und welche Befugnisse hat sie ?
In vielen Fällen können Sie eine Konfrontation mit der Polizei nicht planen – das bedeutet: Sie sind der jeweiligen Situation spontan ausgesetzt. Das birgt ein hohes Risiko, sich unbedacht zum eigenen Nachteil zu verhalten. Mit unüberlegten Äußerungen, freiwilligen Zustimmungen zu bestimmten Tests oder sorglosen Einlassungen auf Ermittlungsmaßnahmen können Sie wichtige Optionen und Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung bei Betäubungsmittelstrafsachen zunichte machen.
Wir möchten Sie davor schützen, gegenüber der Polizei leichtfertig zu agieren und sich ungewollt selbst zu belasten. Solange Sie keine von einem Spezialisten für Drogenstrafrecht erarbeitete Verteidigungsstrategie haben, sollten Sie grundlegende Verhaltensregeln gegenüber der Polizei beachten und Ihre Rechte und Pflichten kennen.
24H NOTRUF
In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.
- Heindl Rechtsanwälte
- Promenadeplatz 11 | 80333 München
- Kostenlose Parkplätze
- kontakt@ra-heindl.de
- +49 (0) 89 – 24 29 10 65
- +49 (0) 89 – 21 66 89 10
Wie verhalte ich mich grundsätzlich gegenüber der Polizei?
- Schweigen Sie zur Sache! Berufen Sie sich auf Ihr Aussageverweigerungsrecht. Ihr Schweigen wird niemals gegen Sie gewertet.
- Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich. Unsere Rechtsanwälte sind jeden Tag rund um die Uhr telefonisch für Sie erreichbar.
- Bleiben Sie ruhig und freundlich, behalten Sie die Nerven.
- Äußern Sie sich keinesfalls zu Ihrem Drogenkonsum, auch dann nicht, wenn er Jahre zurückliegt.
- Lehnen Sie jegliche Art eines Drogenschnelltests ab.
- Vermeiden Sie aggressives Verhalten. Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand.
- Lassen Sie sich auf keine »Parallelgespräche« mit der Polizei ein. Jede Ihrer Aussagen kann protokolliert und gegen Sie verwendet werden.
- Widersprechen Sie Durchsuchungen oder Beschlagnahmen.
- Unterschreiben Sie nichts.
- Tun Sie nur das, was Sie tun müssen.
Was muss ich angeben? Was muss ich zulassen? Was darf ich? Welche Rechte habe ich?
- Es ist in Ihrem Interesse, Ihre Personalien zur Identifizierung anzugeben (Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, aktuelle Meldeadresse).
- Sie müssen nur passiv dulden. Sie haben keine Pflicht zur Mitwirkung.
- Sie müssen in keine Maßnahme freiwillig einwilligen.
- Sie haben das Recht, zur Sache zu schweigen.
- Sie haben das Recht, einen Anwalt zu kontaktieren.
- Sie haben das Recht, einen Drogenschnelltest abzulehnen.
Was darf die Polizei?Was darf die Polizei nicht?
- Die Polizei ist berechtigt, Ihre Identität festzustellen.
- Der Umfang der polizeilichen Befugnisse ist davon abhängig, ob die Beamten auf Grundlage einer richterlichen Anordnung handeln oder nicht.
- Bei begründetem Verdacht auf eine Straftat (Gefahr im Verzug) ist die Polizei auch ohne richterlichen Beschluss zur Ergreifung bestimmter Maßnahmen befugt. Allerdings muss »Gefahr im Verzug« mit Tatsachen begründet werden, die sich auf den jeweiligen Einzelfall beziehen. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder fallunabhängige, erfahrungsbedingte Vermutungen sind hier als Begründung unzureichend.
- Die Polizei muss Ihnen einen Anruf bei einem Rechtsanwalt gewähren.
- Die Polizei darf Sie nicht zu einem Drogenschnelltest zwingen.
- Die Polizei darf Sie nicht zwingen, Schriftstücke vor Ort zu unterschreiben.
- Die Polizei darf Sie nicht zwingen, eine Stimm- oder Schreibprobe abzugeben.
Weitere Tipps zum sinnvollen Verhalten und Befugnisse der Polizei
WICHTIGER HINWEIS
Die genannten Empfehlungen und Hinweise können eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen! Wenden Sie sich in jedem Falle umgehend an Heindl Rechtsanwälte München, wenn Sie im Rahmen von Straftaten mit der Polizei konfrontiert sind. Wir beraten Sie kompetent und ausführlich und leiten alle erforderlichen Schritte ein, um Ihre Interessen engagiert und konsequent zu vertreten.
Der wichtigste Tipp im Strafrecht.
AUSSAGE VERWEIGERN, RECHTSANWALT KONTAKTIEREN
Unsere Bewertungen
sprechen für sich.
Jessa RaynesTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Habe Herrn Heindl in einem Vergewaltigungsprozess erlebt und kann durch die Bank nur positives berichten. Erstklassige Arbeit! Dominik BauerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Philipps ist eine absolut herausragende Anwältin! Sie hat mich über drei Jahre hinweg in einem äußerst schwierigen Verfahren begleitet und mit unermüdlichem Einsatz verteidigt. Ihre Kompetenz, ihr Fachwissen und ihre strategische Vorgehensweise haben letztendlich zu einem positiven Ausgang geführt, worüber ich unglaublich dankbar bin. Von Anfang an habe ich mich bei Frau Philipps in den besten Händen gefühlt. Sie war jederzeit ansprechbar, hat sich für meine Fragen und Sorgen Zeit genommen und mich stets ehrlich und umfassend beraten. Besonders beeindruckt hat mich ihre Empathie und ihr Engagement, das weit über das übliche Maß hinausging. Ich kann Frau Philipps uneingeschränkt weiterempfehlen und bin ihr zutiefst dankbar für alles, was sie für mich getan hat. Eine absolute Top-Anwältin, die ich jedem, der eine starke und kompetente Verteidigung sucht, ans Herz legen kann! Sven WestendorfTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Es war einfach eine geniale Verteidigung! Wir hatten das Glück in einem Jugendstrafverfahren unseres Sohnes vor Gericht von Her Heindl vertreten zu werden. In die Vorbereitungen war Frau Philipps massgeblich involviert, eine äußerst engagierte und gewissenhafte Anwältin. Herr Heindl ist ein absolut fokussierter, strategisch genial vorgehender Profi mit unglaublicher Überzeugungskraft, der sich mit unerschütterlichem Kampfgeist durch nichts aus der Ruhe bringen lässt. Es war ein Erlebnis ihn vor Gericht in Aktion zu sehen. Vielen herzlichen Dank Dr. Simone und Sven Westendorf Hussein AhmedTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. I highly recommend Heindl & Lang Rechtsanwälte for their exceptional legal expertise. From the initial consultation, they demonstrated a profound understanding of my case, presenting strategic possibilities. Mr. Andreas Remiger stood out for his excellent communication skills and dedication. He invested time in thorough discussions and meticulous preparation, ultimately leading to an immediate case dismissal. Their professionalism and competence make them my top choice for legal representation. Martin WildmoserTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Spitzenanwalt !!! Souverän aufgetreten die richtigen Fragen gestellt und den Prozess gewonnen. Bravo !!! R RTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Kanzlei hat mich zunächst aus der Untersuchungshaft im Hochsicherheitstrakt in der Forensik geholt und anschließend einen Freispruch erwirkt. Hat auch schon einem Freund in einer Steuer-Strafsache geholfen und dem Sohn eines Bekannten in einem Betäubungsmittelverfahren. Klare Empfehlung!Google Gesamtbewertung 4.9 von 5, basierend auf 142 Bewertungen
Wir sind für Sie da.
24H NOTRUF
Hier finden Sie uns
- Heindl Rechtsanwälte
- Promenadeplatz 11 | 80333 München
- Kostenlose Parkplätze
- kontakt@ra-heindl.de
- +49 (0) 89 – 24 29 10 65
- +49 (0) 89 – 21 66 89 10