Herstellung / Anbau von BtM
Ihre spezialisierten Strafverteidiger
für Drogenstrafrecht.
Ihr rechtlicher Beistand bei Drogendelikten
Die Frage lautet daher:Was genau gilt als Herstellung und Anbau von Betäubungsmitteln und ist damit strafbar?
Was unter Herstellung von Betäubungsmitteln zu verstehen ist, definiert § 2 Nr. 4 BtMG:
»Herstellen: das Gewinnen, Anfertigen, Zubereiten, Be- oder Verarbeiten, Reinigen und Umwandeln.«
Die genannten Herstellungsprozesse umfassen jeweils zahlreiche einzelne Tätigkeiten, die für sich genommen bereits strafbar sind, wie z. B. das Umfüllen von Zutaten, das Filtrieren oder Pressen von Stoffen oder das Trocknen von Substanzen. Sogar Personen, die hierbei lediglich als Unterstützer agieren, machen sich der Beihilfe strafbar.
Unter Anbau von Betäubungsmitteln versteht man laut Rechtsprechung das Erzielen pflanzlichen Wachstums durch gärtnerische Bemühungen, wozu die Aussaat von Betäubungsmittelsamen sowie die Pflege oder die Aufzucht von Betäubungsmittelpflanzen (siehe Anlagen I bis III BtMG) zählen.
Die Strafbarkeit beginnt hier bereits beim bloßen Versuch: Die Aussaat von Betäubungsmittelsamen stellt eine Straftat dar – ob die Pflanze nun gedeiht oder nicht. Selbst wer nach dem Aussäen, zum Beispiel auf dem heimischen Balkon, die Aussaat anschließend sich selbst überlässt, macht sich strafbar.
Es kommt weder auf die Art und Weise des Anbaus, noch auf den individuellen Zweck, die Menge oder die Qualität der angebauten Betäubungsmittel an. Das bedeutet: Nicht nur große Plantagen sind ein rechtliches Problem – das Cannabis- oder Coca-Pflänzchen im heimischen Blumentopf reicht für die prinzipielle Strafbarkeit schon aus. Ein strafbarer Anbau ist übrigens auch bei der Aufzucht von Betäubungsmittelpflanzen gegeben, die unverarbeitet keine Wirkstoffe enthalten. Strafrechtlich relevant ist lediglich, ob die Pflanzen zum Tatzeitpunkt in den Anlagen I-III des BtMG aufgeführt waren.
24H NOTRUF
In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.
- Heindl Rechtsanwälte
- Promenadeplatz 11 | 80333 München
- Kostenlose Parkplätze
- kontakt@ra-heindl.de
- +49 (0) 89 – 24 29 10 65
- +49 (0) 89 – 21 66 89 10
Welche Strafen drohen bei Herstellung / Anbau von Betäubungsmitteln?
Wie bei anderen Delikten im Drogenstrafrecht auch, ist das Strafmaß bei Herstellung und Anbau von BtM insbesondere abhängig von der Art der Droge und der Menge; hinzu kommen in jedem Einzelfall weitere Kriterien.
Bei Anbau oder Herstellung einer nicht geringen Menge BtM oder »harter« Drogen drohen langjährige Haftstrafen. Doch auch ein einzelnes Pflänzchen mehr, als die erlaubten drei, kann eine erhebliche Geldstrafe nach sich ziehen, was zudem eine Eintragung im Führungszeugnis bedeuten kann. Die nicht geringe Menge gilt bei Cannabispflanzen beispielsweise ab einem Wirkstoffgehalt von 7,5 g THC – diesen Grenzwert überschreiten Beschuldigte schon mit dem Anbau einiger weniger Pflanzen zum Eigenbedarf.
Beim strafbaren Anbau / strafbarer Herstellung von Betäubungsmitteln handelt es sich um einen Grundtatbestand. Deutlich höhere Strafen drohen, wenn der Anbau bzw. die Herstellung von BtM gewerbsmäßig erfolgt, wenn er die Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet oder bandenmäßig betrieben wird.
Was kann Heindl Rechtsanwälte beim Vorwurf »Anbau / Herstellung von Drogen« für Sie tun?
Vor dem Hintergrund der strengen Gesetzgebung und empfindlicher Strafen, die bei Anbau und Herstellung von Betäubungsmitteln drohen, ist es unbedingt geboten, frühzeitig einen spezialisierten und erfahrenen Anwalt und Strafverteidiger für Drogenstrafrecht einzuschalten: Die Strafverteidiger der »H2 Rechtsanwälte« sind mit allen Feinheiten des Betäubungsmittelstrafrechts vertraut und wissen genau, was in jedem Einzelfall zu tun ist, um ihre Mandanten bestmöglich zu verteidigen. In Zusammenarbeit mit dem BtM-spezialisierten Anwaltsteam der Münchner Strafrechtskanzlei betreuen wir Fälle unterschiedlichster Komplexität und Schwere – und das mit beeindruckenden Erfolgen.
Beim Vorwurf Anbau und Herstellung von Betäubungsmitteln nutzen wir zahlreiche Argumentationsmöglichkeiten, um Indizien oder vermeintliche Beweise zu erschüttern, auch in komplizierten Fällen. Wir hinterfragen beispielsweise, wie ein Gericht Mengenangaben bei noch nicht ausgereiften Pflanzen ermittelt oder wie Behörden nachweisen wollen, dass Pflanzen, die sich auf frei zugänglichen Anbauflächen auf öffentlichem Grund befinden, eindeutig dem Beschuldigten zuzurechnen sind.
Wie auch immer die Voraussetzungen und Aussichten zum Zeitpunkt der Mandatierung aussehen – unser Team prüft grundsätzlich als erstes, ob und wie sie eine Gerichtsverhandlung und die damit drohende Strafe durch entsprechende Anträge verhindern können. Sollte das nicht möglich sein, kämpft »H2 Rechtsanwälte« mit allen rechtlichen Mitteln für das geringstmögliche Strafmaß.
Grundlegender Tipp beim Vorwurf der Herstellung / Anbau von BtM
AUSSAGE VERWEIGERN, RECHTSANWALT KONTAKTIEREN
Der wichtigste Tipp gilt im Drogenstrafrecht genauso wie im allgemeinen Strafrecht: Beschuldigte sollten nicht aussagen. Unüberlegte Aussagen führen meist zu einer Selbstbelastung, welche die spätere Arbeit der Verteidigung massiv erschwert. Stattdessen sollten Betroffene die Aussage verweigern und sofort Heindl Rechtsanwälte in München anrufen, die Rechtsanwälte sind per Notrufnummer rund um die Uhr erreichbar. Unsere Fachanwälte für Drogenstrafrecht überlegen sich eine kluge Prozessstrategie. Diese Abwägungen umfassen auch Fragen wie: Kommt eine Therapie statt Strafe § 35 BtMG in Betracht? Lassen sich Maßregeln der Besserung und Sicherung verhindern? Eignet sich die Kronzeugenregelung § 31 BtMG?
Unsere Bewertungen
sprechen für sich.
Jessa RaynesTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Habe Herrn Heindl in einem Vergewaltigungsprozess erlebt und kann durch die Bank nur positives berichten. Erstklassige Arbeit! Dominik BauerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Philipps ist eine absolut herausragende Anwältin! Sie hat mich über drei Jahre hinweg in einem äußerst schwierigen Verfahren begleitet und mit unermüdlichem Einsatz verteidigt. Ihre Kompetenz, ihr Fachwissen und ihre strategische Vorgehensweise haben letztendlich zu einem positiven Ausgang geführt, worüber ich unglaublich dankbar bin. Von Anfang an habe ich mich bei Frau Philipps in den besten Händen gefühlt. Sie war jederzeit ansprechbar, hat sich für meine Fragen und Sorgen Zeit genommen und mich stets ehrlich und umfassend beraten. Besonders beeindruckt hat mich ihre Empathie und ihr Engagement, das weit über das übliche Maß hinausging. Ich kann Frau Philipps uneingeschränkt weiterempfehlen und bin ihr zutiefst dankbar für alles, was sie für mich getan hat. Eine absolute Top-Anwältin, die ich jedem, der eine starke und kompetente Verteidigung sucht, ans Herz legen kann! Sven WestendorfTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Es war einfach eine geniale Verteidigung! Wir hatten das Glück in einem Jugendstrafverfahren unseres Sohnes vor Gericht von Her Heindl vertreten zu werden. In die Vorbereitungen war Frau Philipps massgeblich involviert, eine äußerst engagierte und gewissenhafte Anwältin. Herr Heindl ist ein absolut fokussierter, strategisch genial vorgehender Profi mit unglaublicher Überzeugungskraft, der sich mit unerschütterlichem Kampfgeist durch nichts aus der Ruhe bringen lässt. Es war ein Erlebnis ihn vor Gericht in Aktion zu sehen. Vielen herzlichen Dank Dr. Simone und Sven Westendorf Hussein AhmedTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. I highly recommend Heindl & Lang Rechtsanwälte for their exceptional legal expertise. From the initial consultation, they demonstrated a profound understanding of my case, presenting strategic possibilities. Mr. Andreas Remiger stood out for his excellent communication skills and dedication. He invested time in thorough discussions and meticulous preparation, ultimately leading to an immediate case dismissal. Their professionalism and competence make them my top choice for legal representation. Martin WildmoserTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Spitzenanwalt !!! Souverän aufgetreten die richtigen Fragen gestellt und den Prozess gewonnen. Bravo !!! R RTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Kanzlei hat mich zunächst aus der Untersuchungshaft im Hochsicherheitstrakt in der Forensik geholt und anschließend einen Freispruch erwirkt. Hat auch schon einem Freund in einer Steuer-Strafsache geholfen und dem Sohn eines Bekannten in einem Betäubungsmittelverfahren. Klare Empfehlung!Google Gesamtbewertung 4.9 von 5, basierend auf 142 Bewertungen
Wir sind für Sie da.
24H NOTRUF
Hier finden Sie uns
- Heindl Rechtsanwälte
- Promenadeplatz 11 | 80333 München
- Kostenlose Parkplätze
- kontakt@ra-heindl.de
- +49 (0) 89 – 24 29 10 65
- +49 (0) 89 – 21 66 89 10