Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung
Unsere Strafverteidiger helfen Ihnen sofort!
Wenn Sie von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter erhalten haben, sollten Sie richtig reagieren. Sie werden in der Ladung aufgefordert, an einem bestimmten Termin zu erscheinen und zu einem strafrechtlich relevanten Sachverhalt Stellung zu nehmen. Das bedeutet, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde.
24H NOTRUF
In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.
- Heindl Rechtsanwälte
- Promenadeplatz 11 | 80333 München
- Kostenlose Parkplätze
- kontakt@ra-heindl.de
- +49 (0) 89 – 24 29 10 65
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Unüberlegtes Handeln kann negative Folgen für Sie haben. Beachten Sie deshalb unbedingt folgende Grundsätze:
- Schalten Sie in jedem Fall sofort einen auf das Drogenstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger ein. Wir sind unter unserer Notfallnummer jederzeit erreichbar, rund um die Uhr.
- Stammt die Vorladung von der Polizei, sind Sie nicht verpflichtet, zur Vernehmung zu erscheinen. Es besteht auch keine Pflicht, sich schriftlich oder mündlich zu äußern. Nehmen Sie trotzdem unbedingt Kontakt zu uns auf, wir kümmern uns um alles Weitere.
- Kommt die Ladung von einem Gericht oder von der Staatsanwaltschaft, sind Sie verpflichtet, zur Vernehmung zu erscheinen. Andernfalls kann Ihr Erscheinen durch eine Festnahme erzwungen werden.
Noch einmal das Wichtigste:
Schalten Sie sofort einen Anwalt ein und machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch!
Lassen Sie sich unter keinen Umständen auf eine Aussage bei der Polizei ein – auch dann nicht, wenn Ihnen die Beamten Strafmilderung anbieten oder andere Versprechungen machen. Ohne Akteneinsicht wissen Sie nicht, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und was die Ermittlungsbehörden alles gegen Sie in der Hand haben. Die Vernehmung bei der Polizei birgt das hohe Risiko, dass Sie sich selbst belasten und damit wichtige Chancen für eine erfolgreiche Strafverteidigung verspielen. Die Vernehmungsmethoden der – hervorragend geschulten – Beamten können Sie nicht immer durchschauen, Sie tappen eventuell in eine Falle. Eine Aussage bringt Ihnen keinerlei Vorteile, kann aber erhebliche Nachteile mit sich bringen. Nehmen Sie Ihr Recht zu schweigen wahr – es wird niemals gegen Sie gewertet. Und: Eine Strafmilderung ist auch noch später, nach Akteneinsicht, möglich.
Auch bei einer Vernehmung, zu der die Staatsanwaltschaft geladen hat, haben Sie als Beschuldigter ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Schweigen Sie vollständig zum Tatvorwurf, machen Sie lediglich Angaben zu Ihren Personalien (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift). Bedenken Sie: Alles, was Sie sagen, steht in Ihrer Ermittlungsakte und kann im Nachhinein so gut wie nie revidiert werden.
Überlassen Sie die Entkräftung des bestehenden Vorwurfs unbedingt einem versierten Rechtsanwalt für Drogenstrafrecht. Er kann die Ermittlungsakte einsehen und Sie auf dieser Grundlage fachkundig dazu beraten, welche Optionen bezüglich Ihrer Verteidigung bestehen und welche Entscheidung in Ihrem Fall die beste für Sie ist. Je früher Sie uns mandatieren, desto besser: So haben wir als Ihr Strafverteidiger den größten Handlungsspielraum für Ihre optimale Verteidigung. Unser oberstes Ziel ist es, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Sie zu erreichen.
Unsere Bewertungen
sprechen für sich.
Jessa RaynesTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Habe Herrn Heindl in einem Vergewaltigungsprozess erlebt und kann durch die Bank nur positives berichten. Erstklassige Arbeit! Dominik BauerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Philipps ist eine absolut herausragende Anwältin! Sie hat mich über drei Jahre hinweg in einem äußerst schwierigen Verfahren begleitet und mit unermüdlichem Einsatz verteidigt. Ihre Kompetenz, ihr Fachwissen und ihre strategische Vorgehensweise haben letztendlich zu einem positiven Ausgang geführt, worüber ich unglaublich dankbar bin. Von Anfang an habe ich mich bei Frau Philipps in den besten Händen gefühlt. Sie war jederzeit ansprechbar, hat sich für meine Fragen und Sorgen Zeit genommen und mich stets ehrlich und umfassend beraten. Besonders beeindruckt hat mich ihre Empathie und ihr Engagement, das weit über das übliche Maß hinausging. Ich kann Frau Philipps uneingeschränkt weiterempfehlen und bin ihr zutiefst dankbar für alles, was sie für mich getan hat. Eine absolute Top-Anwältin, die ich jedem, der eine starke und kompetente Verteidigung sucht, ans Herz legen kann! Sven WestendorfTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Es war einfach eine geniale Verteidigung! Wir hatten das Glück in einem Jugendstrafverfahren unseres Sohnes vor Gericht von Her Heindl vertreten zu werden. In die Vorbereitungen war Frau Philipps massgeblich involviert, eine äußerst engagierte und gewissenhafte Anwältin. Herr Heindl ist ein absolut fokussierter, strategisch genial vorgehender Profi mit unglaublicher Überzeugungskraft, der sich mit unerschütterlichem Kampfgeist durch nichts aus der Ruhe bringen lässt. Es war ein Erlebnis ihn vor Gericht in Aktion zu sehen. Vielen herzlichen Dank Dr. Simone und Sven Westendorf Hussein AhmedTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. I highly recommend Heindl & Lang Rechtsanwälte for their exceptional legal expertise. From the initial consultation, they demonstrated a profound understanding of my case, presenting strategic possibilities. Mr. Andreas Remiger stood out for his excellent communication skills and dedication. He invested time in thorough discussions and meticulous preparation, ultimately leading to an immediate case dismissal. Their professionalism and competence make them my top choice for legal representation. Martin WildmoserTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Spitzenanwalt !!! Souverän aufgetreten die richtigen Fragen gestellt und den Prozess gewonnen. Bravo !!! R RTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Kanzlei hat mich zunächst aus der Untersuchungshaft im Hochsicherheitstrakt in der Forensik geholt und anschließend einen Freispruch erwirkt. Hat auch schon einem Freund in einer Steuer-Strafsache geholfen und dem Sohn eines Bekannten in einem Betäubungsmittelverfahren. Klare Empfehlung!Google Gesamtbewertung 4.9 von 5, basierend auf 142 Bewertungen
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