Unsere Strafverteidiger helfen Ihnen sofort!
In einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kann Untersuchungshaft (U-Haft) durch einen Haftbefehl angeordnet werden. Diesen kann nur ein Richter erlassen. Voraussetzungen für einen Haftbefehl sind ein dringender Tatverdacht sowie ein vorliegender Haftgrund (Flucht oder Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr). Außerdem muss die U-Haft hinsichtlich der zu erwartenden Strafe verhältnismäßig sein.
Werden Sie wegen einer Drogenstraftat verhaftet, dann kontaktieren Sie uns unverzüglich!
Denn die Untersuchungshaft ist das härteste juristische Mittel, das gegen einen Beschuldigten in einem Strafprozess angewendet werden kann. Hier ist sofortiges Handeln eines erstklassigen Strafverteidigers für Drogenstrafrecht gefragt. Wir prüfen umgehend, ob der Haftbefehl gesetzeskonform ist und leiten anschließend alle rechtlichen Schritte ein, um Ihre schnellstmögliche Freilassung zu erreichen.
24H NOTRUF
In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.
- Heindl Rechtsanwälte
- Promenadeplatz 11 | 80333 München
- Kostenlose Parkplätze
- kontakt@ra-heindl.de
- +49 (0) 89 – 24 29 10 65
- +49 (0) 89 – 21 66 89 10
Wie Sie sich im Falle einer Verhaftung verhalten sollten:
- Leisten Sie bei Ihrer Festnahme keinen Widerstand.
- Kontaktieren Sie uns sofort. Falls Sie unsere Telefonnummer nicht zur Hand haben und Ihnen nur ein einziges Telefonat gewährt wird, rufen Sie eine Vertrauensperson mit der Bitte an, uns umgehend zu kontaktieren.
- Machen Sie bis zu unserem Eintreffen keine Aussagen zur Sache – weder gegenüber der Polizei, noch gegenüber der Staatsanwaltschaft. Sie haben das Recht zu schweigen.
- Lassen Sie sich nicht auf ein Verhör ohne die Anwesenheit Ihres Verteidigers ein. Sie haben das Recht, ihn anzurufen.
Befürchten Sie eine mögliche Festnahme ?
Noch einmal das Wichtigste:
MAchen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch! Schalten Sie sofort einen Anwalt ein.
Was wir als Strafverteidiger zur Beendigung der Untersuchungshaft tun können
- Wir besuchen Sie umgehend in der Untersuchungshaft und klären mit Ihnen in einem vertraulichen Gespräch gemeinsam die weiteren Schritte – einschließlich der Möglichkeiten, Ihren Aufenthalt in Untersuchungshaft möglichst schnell zu beenden.
- Wir nehmen Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft und legen gegebenenfalls schon Rechtsbehelfe ein.
- Wir begleiten Sie bei der Vorführung vor den Haftrichter, die spätestens am Folgetag der Verhaftung stattfindet. Bei diesem obligatorischen Termin wird geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass des Haftbefehls vorliegen, und es wird entschieden, ob die Untersuchungshaft tatsächlich vollzogen wird oder der Beschuldigte von der Haft verschont werden kann (in der Regel unter richterlichen Auflagen).
- Kommt eine Haftverschonung nicht in Betracht, stellen wir einen Antrag auf Haftprüfung. Beim Haftprüfungstermin wird durch das zuständige Gericht entschieden, ob die Untersuchungshaft aufrechterhalten oder beendet wird. Die Aufrechterhaltung ist nur erlaubt, wenn weiterhin dringender Tatverdacht besteht. Hierbei nutzen wir als erfahrene Strafverteidiger durch überzeugende Argumentation jede Möglichkeit, die Aufhebung des Haftbefehls oder eine Haftverschonung zu erreichen. Eine Haftprüfung kann mehrmals beantragt werden.
- Weiterhin gibt es die Möglichkeit, Haftbeschwerde gegen einen Haftbefehl einzulegen. In diesem Fall prüft ein Gericht höherer Instanz die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls (eventuelle Rechtsmängel, unzureichende Begründung). Wir beraten Sie ausführlich zum erfolgversprechendsten Vorgehen und sind an Ihrer Seite.
Um eine Untersuchungshaft zu verhindern oder zu beenden, sollte jede erdenkliche Chance genutzt werden, die das Gesetz bietet. Dafür ist eine ausgezeichnete Strafverteidigung erforderlich. Das bedeutet unter anderem: eine ausgefeilte Strategie, vorausschauendes Agieren und umfassende Erfahrung bei der Verhandlungsführung mit Haftrichtern. H2 Rechtsanwälte ist auf das Drogenstrafrecht spezialisiert und garantiert in jedem Einzelfall die Erarbeitung und Umsetzung der bestmöglichen Verteidigungsstrategie.
Unsere Bewertungen
sprechen für sich.
Jessa RaynesTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Habe Herrn Heindl in einem Vergewaltigungsprozess erlebt und kann durch die Bank nur positives berichten. Erstklassige Arbeit! Dominik BauerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Philipps ist eine absolut herausragende Anwältin! Sie hat mich über drei Jahre hinweg in einem äußerst schwierigen Verfahren begleitet und mit unermüdlichem Einsatz verteidigt. Ihre Kompetenz, ihr Fachwissen und ihre strategische Vorgehensweise haben letztendlich zu einem positiven Ausgang geführt, worüber ich unglaublich dankbar bin. Von Anfang an habe ich mich bei Frau Philipps in den besten Händen gefühlt. Sie war jederzeit ansprechbar, hat sich für meine Fragen und Sorgen Zeit genommen und mich stets ehrlich und umfassend beraten. Besonders beeindruckt hat mich ihre Empathie und ihr Engagement, das weit über das übliche Maß hinausging. Ich kann Frau Philipps uneingeschränkt weiterempfehlen und bin ihr zutiefst dankbar für alles, was sie für mich getan hat. Eine absolute Top-Anwältin, die ich jedem, der eine starke und kompetente Verteidigung sucht, ans Herz legen kann! Sven WestendorfTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Es war einfach eine geniale Verteidigung! Wir hatten das Glück in einem Jugendstrafverfahren unseres Sohnes vor Gericht von Her Heindl vertreten zu werden. In die Vorbereitungen war Frau Philipps massgeblich involviert, eine äußerst engagierte und gewissenhafte Anwältin. Herr Heindl ist ein absolut fokussierter, strategisch genial vorgehender Profi mit unglaublicher Überzeugungskraft, der sich mit unerschütterlichem Kampfgeist durch nichts aus der Ruhe bringen lässt. Es war ein Erlebnis ihn vor Gericht in Aktion zu sehen. Vielen herzlichen Dank Dr. Simone und Sven Westendorf Hussein AhmedTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. I highly recommend Heindl & Lang Rechtsanwälte for their exceptional legal expertise. From the initial consultation, they demonstrated a profound understanding of my case, presenting strategic possibilities. Mr. Andreas Remiger stood out for his excellent communication skills and dedication. He invested time in thorough discussions and meticulous preparation, ultimately leading to an immediate case dismissal. Their professionalism and competence make them my top choice for legal representation. Martin WildmoserTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Spitzenanwalt !!! Souverän aufgetreten die richtigen Fragen gestellt und den Prozess gewonnen. Bravo !!! R RTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Kanzlei hat mich zunächst aus der Untersuchungshaft im Hochsicherheitstrakt in der Forensik geholt und anschließend einen Freispruch erwirkt. Hat auch schon einem Freund in einer Steuer-Strafsache geholfen und dem Sohn eines Bekannten in einem Betäubungsmittelverfahren. Klare Empfehlung!Google Gesamtbewertung 4.9 von 5, basierend auf 142 Bewertungen
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