Kontaktieren Sie unsere Strafverteidiger.
- zu Zwecken der Strafverfolgung (§ 81b Alt. 1 StPO) oder
- zur vorsorglichen Speicherung erkennungsdienstlicher Informationen, also aus präventiven Gründen (§ 81b Alt. 2 StPO).
Die gesetzliche Grundlage der Anordnung spielt eine entscheidende Rolle für die Einlegung des Rechtsmittels. Die Datenerfassung zu präventiven Zwecken ist mit einem Widerspruch angreifbar. Nehmen Sie unbedingt sofort Kontakt zu uns auf, wenn Sie eine Ladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung erhalten haben. Rechtsanwalt Tom Heindl prüft umgehend den – für Laien schwer zu erkennenden – Zweck der Ladung sowie seine Rechtmäßigkeit. Gegebenenfalls geht er gezielt dagegen vor. Wenn die Ladung rechtmäßig ist und Sie ihr nachkommen müssen, sollten Sie Rechtsanwalt Heindl zu Ihrem Ladungstermin mitnehmen. Er sorgt dafür, dass Ihre Rechte vor Ort in jedem Falle gewahrt bleiben. Auch wenn eine ED-Behandlung bereits stattgefunden hat, ist es im Nachhinein möglich, Rechtsmittel einzulegen und im besten Fall die Löschung der Daten zu erwirken.
24H NOTRUF
In strafrechtlichen Notfällen, wie z. B. Verhaftung oder Hausdurchsuchung, erreichen Sie einen unserer Anwälte täglich rund um die Uhr, auch am Wochenende.
- Heindl Rechtsanwälte
- Promenadeplatz 11 | 80333 München
- Kostenlose Parkplätze
- kontakt@ra-heindl.de
- +49 (0) 89 – 24 29 10 65
- +49 (0) 89 – 21 66 89 10
Wie ist das juristisch?
Erhalten Sie eine Ladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung von der Polizei, besteht keine Pflicht, zum Termin zu erscheinen. Lassen Sie das entsprechende Schreiben dennoch dringend von einem versierten Strafverteidiger der H2 Rechtsanwälte prüfen.
Kommt die Ladung von der Staatsanwaltschaft, ist sie verpflichtend – sofern ein Anfangsverdacht bezüglich einer Straftat besteht. Leisten Sie einer solchen Ladung keine Folge, kann sie unter Anwendung unmittelbaren Zwangs durchgeführt werden (polizeiliche Vorführung).
- Anfertigung von Lichtbildern
- Abnahme von Fingerabdrücken (und ggf. von Fußabdrücken)
- Fotografieren von speziellen Körpermerkmalen (z. B. Tätowierungen)
- Messung der Körpergröße
- Messung des Körpergewichts
- Durchführung eines Geruchsspurenvergleichs mit einem Diensthund
- Schriftproben des Betroffenen abnehmen
- Sprech- und Stimmproben des Betroffenen abnehmen
- DNA entnehmen
Noch einmal das Wichtigste:
Lassen Sie sich zum Ladungstermin von Ihrem Strafverteidiger begleiten. Heindl Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite.
Wie verhalte ich mich bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen ?
- Bleiben Sie ruhig und selbstbewusst.
- Leisten Sie keinen Widerstand.
- Sie haben eine Duldungspflicht, keine Mitwirkungspflicht.
- Schweigen Sie!
- Beantworten Sie keine Fragen der Beamten, machen Sie keinerlei Aussagen. Lassen Sie sich nicht in zwanglos anmutende Plaudereien verwickeln. Jede Ihrer Aussagen kann später gerichtlich verwertet werden und gravierende Auswirkungen auf den Erfolg Ihrer Strafverteidigung haben.
- Verweigern Sie eine Schrift- oder Stimmprobe. Sie haben das Recht dazu.
- Geben Sie keine DNA-Probe ab (Speichel, Blut).
- Füllen Sie keine Formulare aus.
- Leisten Sie keine Unterschrift.
- Lassen Sie sich zum Ladungstermin von Ihrem Strafverteidiger begleiten.
Unsere Bewertungen
sprechen für sich.
Jessa RaynesTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Habe Herrn Heindl in einem Vergewaltigungsprozess erlebt und kann durch die Bank nur positives berichten. Erstklassige Arbeit! Dominik BauerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Frau Philipps ist eine absolut herausragende Anwältin! Sie hat mich über drei Jahre hinweg in einem äußerst schwierigen Verfahren begleitet und mit unermüdlichem Einsatz verteidigt. Ihre Kompetenz, ihr Fachwissen und ihre strategische Vorgehensweise haben letztendlich zu einem positiven Ausgang geführt, worüber ich unglaublich dankbar bin. Von Anfang an habe ich mich bei Frau Philipps in den besten Händen gefühlt. Sie war jederzeit ansprechbar, hat sich für meine Fragen und Sorgen Zeit genommen und mich stets ehrlich und umfassend beraten. Besonders beeindruckt hat mich ihre Empathie und ihr Engagement, das weit über das übliche Maß hinausging. Ich kann Frau Philipps uneingeschränkt weiterempfehlen und bin ihr zutiefst dankbar für alles, was sie für mich getan hat. Eine absolute Top-Anwältin, die ich jedem, der eine starke und kompetente Verteidigung sucht, ans Herz legen kann! Sven WestendorfTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Es war einfach eine geniale Verteidigung! Wir hatten das Glück in einem Jugendstrafverfahren unseres Sohnes vor Gericht von Her Heindl vertreten zu werden. In die Vorbereitungen war Frau Philipps massgeblich involviert, eine äußerst engagierte und gewissenhafte Anwältin. Herr Heindl ist ein absolut fokussierter, strategisch genial vorgehender Profi mit unglaublicher Überzeugungskraft, der sich mit unerschütterlichem Kampfgeist durch nichts aus der Ruhe bringen lässt. Es war ein Erlebnis ihn vor Gericht in Aktion zu sehen. Vielen herzlichen Dank Dr. Simone und Sven Westendorf Hussein AhmedTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. I highly recommend Heindl & Lang Rechtsanwälte for their exceptional legal expertise. From the initial consultation, they demonstrated a profound understanding of my case, presenting strategic possibilities. Mr. Andreas Remiger stood out for his excellent communication skills and dedication. He invested time in thorough discussions and meticulous preparation, ultimately leading to an immediate case dismissal. Their professionalism and competence make them my top choice for legal representation. Martin WildmoserTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Spitzenanwalt !!! Souverän aufgetreten die richtigen Fragen gestellt und den Prozess gewonnen. Bravo !!! R RTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Kanzlei hat mich zunächst aus der Untersuchungshaft im Hochsicherheitstrakt in der Forensik geholt und anschließend einen Freispruch erwirkt. Hat auch schon einem Freund in einer Steuer-Strafsache geholfen und dem Sohn eines Bekannten in einem Betäubungsmittelverfahren. Klare Empfehlung!Google Gesamtbewertung 4.9 von 5, basierend auf 142 Bewertungen
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