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Strafverteidiger im Notfall

Sie benötigen sofort einen Strafverteidiger? Bei Hausdurchsuchung, Durchsuchung, Festnahme, Haftbefehl etc. können Sie Tag und Nacht einen unserer Rechtsanwälte direkt unter folgender Mobilnummer erreichen:

0 171 626 1111 

Jede Information kann helfen

Wenn ein Verwandter oder ein Freund von Ihnen von der Polizei festgenommen wurde, halten Sie (wenn bekannt) bitte das Geburtsdatum und den genauen Namen bereit.

Wichtig auch: In welchem Münchner Bezirk erfolgte die Festnahme? Wann wurde die Person festgenommen? Ist ein Haftbefehl schon erlassen? Oder handelt es sich möglicherweise um einen Vollstreckungshaftbefehl? Wurde der Haftbefehl erlassen, weil der Beschuldigte nicht zur Hauptverhandlung erschienen ist (§ 230 StPO)? Welche Straftaten werden vorgeworfen? Ist bekannt, wann der Beschuldigte dem Richter vorgeführt werden soll?

In den ersten Stunden nach einer Festnahme kann jede Information helfen. Sie erleichtern dem Anwalt die Kontaktaufnahme mit dem Beschuldigten im Gewahrsam der Polizei oder in der Untersuchungshaft!

Eile ist geboten

Der Beschuldigte wird nach einer Festnahme/Verhaftung dem Haftrichter vorgeführt. Schon bei diesem „Termin“ wird der Rechtsanwalt versuchen, die Haftsituation zu beenden, etwa indem er beantragt, dass der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wird. Das setzt aber voraus, dass der Verteidiger rechtzeitig informiert wird. Deshalb ist im Fall der Festnahme Eile geboten! Darüber hinaus ist es für den Betroffenen eine enorme Erleichterung, wenn ihm „von draußen“ ein Anwalt geschickt wird, der in dieser extremen Situation beisteht.



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