Kanzlei für Strafrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht in München
Die Kanzlei Steinberger & Heindl München ist hochspezialisiert auf die Rechtsgebiete Strafrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht.
Dank unserer Spezialisierung auf nur drei Rechtsgebiete betreuen wir laufend Fälle aus dem jeweiligen Rechtsgebiet. Allein im Strafrecht betreuen wir jährlich über 250 Mandanten sowohl im Jugend-, als auch im Erwachsenenstrafrecht (BtmG, AMG, Kapitalstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht usw.) . Dadurch sind wir mit der aktuellen Rechtssprechung ebenso bestens vertraut wie mit den zugehörigen Institutionen bei Polizei und Justiz. Gute Voraussetzungen, damit Sie vor Gericht keinen unnötigen Risiken ausgesetzt sind – und schnell zu Ihrem Recht kommen.
Im Erbrecht bietet die rechtzeitige Planung der Nachfolge adäquaten Schutz. Gestalten Sie mit uns Ihre Nachfolge mit Testamenten, Erbverträgen, Übergabeverträgen, Eheverträgen und Gesellschaftsverträgen.
Ist der Erbfall eingetreten, stehen wir Ihnen sowohl im Erbscheinsverfahren als auch bei Auseinandersetzungen mit Erben oder Pflichtteilsberechtigten zur Seite. Setzen Sie gerade im Konfliktfall auf einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der entsprechenden Erfahrung im Erbrecht.
Arbeitsrechtlich vertreten wir sowohl die Interessen von Arbeitnehmern, als auch Arbeitgebern. Insbesondere Arbeitnehmer kennen regelmäßig ihre eigenen Rechte nicht, oder nur unvollständig. Dies führt dazu, dass bestehende Rechte nicht geltend gemacht werden obwohl etwa 80 Prozent unserer Kündigungsschutzverfahren mit einer Wiedereinstellung oder einem Vergleich enden, der die Zahlung einer Abfindung vorsieht.
Sie brauchen sofort einen kompetenten Anwalt im Strafrecht, Arbeitsrecht oder Erbrecht – ob in München oder bundesweit? Wählen Sie 089 54 88 46 51, und Sie erhalten umgehend Unterstützung durch einen unserer Anwälte. Übrigens: Dieser Service gilt rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen.