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Verkehrsstrafrecht

Die Verfolgung einer Verkehrsstraftat trifft selbst den „ehrbarsten Bürger“ schneller als er sich vorstellen kann. Meistens wird vom Unfallgegner ein Strafantrag gestellt, um bei der zivilrechtlichen Haftungsverteilung eine bessere Ausgangsposition zu schaffen. Neben den strafrechtlichen Folgen drohen Punkte im Verkehrszentralregister, ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis. Auch sind die versicherungsrechtlichen Folgen stets zu beachten, zum Beispiel für den Eintritt der Rechtsschutzversicherung oder wegen eines drohenden Regresses.

Wichtige Themen des Verkehrsstrafrechts sind Fahrerflucht, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbotes und die sogenannte Sperrfrist.

Wir raten: Geben Sie nie eine Einlassung zur Sache ab, bevor Ihr Anwalt, wozu er ein Recht hat, die Ermittlungsakte eingesehen hat. Sie machen sich zum Beweismittel gegen sich selbst. Folgen Sie auch nicht einer polizeilichen Vorladung. Aus dem vollständigen Schweigen dürfen keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden!

Lassen Sie sich des Weiteren nicht dazu verleiten, sich zum Teil zu äußern, zum Teil zu Schweigen. Aus dem sogenannten Teilschweigen darf der Richter nachteilige Schlüsse ziehen. Ihr Rechtsanwalt muss schnellstmöglich alle nötigen Informationen beschaffen, unter Umständen den Kontakt zu den Strafverfolgungsorganen suchen und ein realistisches Verteidigungskonzept entwerfen.

Insbesondere wenn im Verkehrsstrafrecht die Fahrerlaubnis bedroht ist, muss nicht nur taktisch klug, sondern vor allem schnell gehandelt werden. Führerschein-Angelegenheiten werden nicht bevorzugt bearbeitet, der Rechtsanwalt muss aktiv darauf drängen. Eine etwaige Sperrfrist beginnt erst zu laufen, wenn eine Entscheidung in der Sache vorliegt. Die Zeit ohne Führerschein muss genutzt werden, damit der Mandant möglichst schnell wieder in Besitz der Fahrerlaubnis ist. Möglicherweise ist eine MPU nicht vermeidbar.



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