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Unfallregulierung
Ein Unfall ist auf unseren verkehrsreichen Straßen schnell passiert und lässt sich auch durch eine umsichtige und vorausschauende Fahrweise nicht immer verhindern. Wer unverschuldet an einem Unfall beteiligt ist, kann trotzdem haftbar gemacht werden. Das Verhalten am Unfallort und bei der Abwicklung des Schadens ist deshalb von entscheidender Bedeutung, um die eigene Rechtsposition zu sichern.
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1. Unmittelbar nach dem Unfall
Sichern Sie die Unfallstelle und versorgen Sie sofort mögliche Verletzte. Gehen Sie danach – bevor Sie Ihre Daten mit dem Unfallgegner austauschen – gezielt auf Personen zu, die den Unfall beobachtet haben könnten. Erfragen Sie deren Telefonnummern und Anschriften. Notieren Sie sich die Nummernschilder von Fahrzeugen, deren Fahrer als Zeugen in Betracht kommen. Benutzen Sie Handykameras und fotografieren Sie die Unfallstelle und die beschädigten Wagen. Sammeln Sie alle möglichen Informationen für die Beweis- und Haftungssicherung – auch wenn Sie sich selber nicht schuldig an dem Unfall fühlen! |
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2. Polizei und Verkehrsunfall
All dies sollte noch vor Ankunft der Polizei geschehen. Diese wird von sich aus nur bei schweren Unfällen die Unfallstelle fotografieren und vermessen. Polizeibeamte sind nicht dazu verpflichtet, Fotos zu machen. Sie können sich sogar weigern, leichte Unfälle überhaupt aufzunehmen. Hierfür sind sie schlicht nicht zuständig. Aufgabe der Polizei an der Unfallstelle ist es, Beweise für eine staatliche Verfolgung in Straf- und Bußgeldverfahren zu sichern sowie unmittelbar vom Unfallgeschehen ausgehende Gefahren für die Allgemeinheit abzuwenden. |
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3. Beginn der Schadensregulierung
Nach Austausch der Daten (mit oder ohne Polizei) beginnt die Phase der Schadensregulierung. Grundsätzliches Problem hierbei: Es werden Dispositionen getroffen, bevor die Haftung und die Erstattung von Schäden geklärt ist.
Das fängt mit dem Abschleppen des nicht verkehrstüchtigen Wagens auf den Hof des Abschleppunternehmers oder zu einer Werkstatt an. Dort angekommen werden sofort die Standgebühren für jeden einzelnen Tag fällig. Wer sich im Recht fühlt und an der Schuld der Unfallgegenseite keinen Zweifel hat, wird vielleicht gleich die Reparatur verbindlich beauftragen, einen Gutachter einschalten und sich einen Mietwagen nehmen, was zu vertraglichen Verpflichtungen und Kosten führen kann, die vom Schadensersatzanspruch nicht gedeckt sind. So könnte die Haftungsfrage unerwartete Probleme aufwerfen oder nicht jede Schadensposition ist erstattungsfähig. |
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4. Die gegnerische Versicherung
Wer als Geschädigter keine Verträge unterschreibt und gleich die gegnerische Versicherung kontaktiert, ist damit nicht automatisch auf der sicheren Seite: Die gegnerische Versicherung könnte dem Geschädigten vorschreiben, wo er sein Auto reparieren lassen muss und bei welcher Firma gegebenenfalls ein Mietwagen zu nehmen ist.
Immer mehr Versicherungen tendieren zu diesem „Schadensmanagement“: Der Geschädigte hat zwar eine der Versicherung genehme, weil billige Werkstatt und Mietwagenfirma beauftragt, weiß aber immer noch nicht, ob diese Kosten wirklich von der Versicherung erstattet werden. Eine Haftungszusage wird von dieser meist nicht gegeben. Sollten sich bezüglich der Haftung später Probleme einstellen, so bleibt der Geschädigte nicht selten auf diesen Kosten sitzen.
Grundsatz einer jeden Regulierung ist deswegen die Klärung der Haftungsfrage. Erst wenn eine eindeutige und rechtssichere, das heißt schriftliche Aussage der Versicherung zur Haftungsfrage vorliegt, können Werkstatt, Gutachter und die Mietwagenfirma beauftragt werden. Standarterklärungen reichen hier nicht aus. Sätze wie: „Wir erklären uns bereit, den Schaden im Rahmen unserer Eintrittspflicht zu regulieren.“ sind nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind!
Nur eindeutige Formulierungen wie: „Wir bestätigen unsere Haftung dem Grunde nach.“ schaffen eine rechtssichere Basis für die weitere Regulierung. Meist lässt sich eine solche Aussage jedoch nicht ohne anwaltliche Hilfe erwirken. Die Versicherungen wollen sich immer ein Hintertürchen offen halten, um bei Haftungsproblemen gerüstet zu sein. Dazu gehört auch, dass sämtliche Zahlungen „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ erfolgen – ein juristischer Kniff, der Rückforderungen jederzeit ermöglichen soll. |
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5. Das Problem
Nach der Haftungszusage kann im Idealfall der Schaden reguliert werden. Den Geschädigten treffen bei der Regulierung aber oft sogenannte Schadensminderungspflichten. Sollte sich die Versicherung erst nach einer oder zwei Wochen zu einer Aussage durchringen können, ist die Beauftragung eines Sachverständigen nun verspätet. Das Argument, die Versicherung hätte sich bei ihrer Entscheidung zu lange Zeit gelassen, greift nicht.
Auch die Versicherung muss die Haftung prüfen und der Geschädigte muss den Schaden möglichst gering halten. Wird der Sachverständige und daran anschließend die Reparatur erst jetzt beauftragt, kann der Anspruch auf Nutzungsausfall oder auf den Mietwagen massiven Einschränkungen unterliegen. Eine verspätet beauftragte Reparatur führt zum Beispiel dazu, dass – bei grundsätzlicher Haftung dem Grunde nach – ein Mietwagen nur noch für die Zeit zu erstatten ist, in der er wirklich repariert wurde und in der Werkstatt war. Auf den restlichen Mietwagenkosten bleibt der Geschädigte dann sitzen. |
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6. Die Lösung
Wer auf Nummer sicher gehen will, wartet mit jeglicher Regulierung bis zur schriftlichen und rechtssicheren Haftungszusage der Versicherung. In dieser Zeit muss er auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfall verzichten. Welche Ansprüche im Rahmen der weiteren Regulierung zustehen, lässt sich selbst in diesem Fall aber nicht klar bestimmen. Der Geschädigte hat nur das Risiko der Nichthaftung der Versicherung ausgeschaltet.
Alternative: Der Geschädigte wendet sich – auch bei eindeutig schuldlosen Unfällen – sofort an einen verkehrsrechtlich erfahrenen Rechtsanwalt. Er überlässt diesem die Daten des Unfallgeschehens und vereinbart eine Bezahlung auf Basis der absehbaren Regulierungsquote. |
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7. Anwalt und Unfall
Recht haben und Recht bekommen sind oft zwei Seiten einer Medaille. Die Haftungssituation muss eingehend und rational analysiert werden: Wie hat sich das Geschehen ereignet? Welche Zeugen stehen zur Verfügung? Wie ist die tatsächliche und prozessuale Stellung gegenüber der Gegenseite? Welche Einwände könnten kommen?
Steht die Haftung der Gegenseite und die Durchsetzbarkeit der Forderungen fest, beginnt die rechtssichere Regulierung. Gutachter, Werkstatt und Mietwagen werden informiert, eventuell muss der Geschädigte erst seine Kasko Versicherung bedienen oder auf die Haftungsentscheidung warten. Ihr Rechtsanwalt vertritt in jedem Fall alle Ihre Ansprüche und drängt auf eine schnelle Schadensabwicklung. |
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