Das Ordnungswidrigkeitenverfahren ist einzuteilen in das behördliche Verfahren und das gerichtliche Verfahren.
Wichtig! Ihr Anwalt hat ein Recht auf Akteneinsicht. Machen Sie bis dahin keine Angaben zur Sache. Aus einem vollständigen Schweigen dürfen keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Auch Ihre Angehörigen haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, den sogenannten Anhörungsbogen zu beantworten. Dieser kann gegen Sie verwendet werden. Räumen Sie zum Beispiel ein, dass Sie zur Tatzeit der Fahrer waren, geben Sie unter Umständen einen Verstoß zu, der Ihnen ansonsten nicht nachzuweisen wäre.