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Strafrecht

Die Kanzlei Dres. Heindl & Kollegen ist auch auf das Strafrecht spezialisiert. Schwerpunkte sind die Strafverteidigung im Allgemeinen Strafrecht, im Jugendstrafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht. Das Referat für Strafrecht wird von Rechtsanwalt Tom S. Heindl geleitet. Tom S. Heindl ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins und des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V.

Strafanzeige, Durchsuchung, Festnahme, Untersuchungshaft, Strafbefehl, Anklageschrift, Ermittlungsverfahren – sieht sich der Bürger mit dem Strafrecht konfrontiert, überwiegt in aller Regel die Hilflosigkeit. Das Strafrecht ist für den Beschuldigten schwer zu durchschauen, der Kontakt mit Polizei und Staatsanwaltschaft schüchtert ein, die Sprache der Juristen ist unverständlich. Häufig kennt der Beschuldigte seine Rechte nicht, und wenn er sie kennt, weiß er oft nicht, wie er diese Rechte gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht effektiv durchsetzen kann.

Viele Betroffene machen die frustrierende Erfahrung, dass ihnen im Strafverfahren niemand richtig zugehört hat, dass sich eigentlich niemand für ihre Sicht der Dinge interessiert hat. Die Folgen können (etwa im Fall einer Freiheitsstrafe) fatal sein und das Vertrauen in die Justiz erschüttern.

Der Strafverteidiger hat die Aufgabe, dem Betroffenen in dieser Situation zur Seite zu stehen. Er muss die Rechte des Beschuldigten auf „Augenhöhe“ mit der Staatsanwaltschaft und dem Richter wahrnehmen und durchsetzen, den Beschuldigten schützen und ihm helfen, gemeinsam mit ihm eine Verteidigungsstrategie zu entwerfen. Dazu gehört, dem Beschuldigten den Ablauf des strafrechtlichen Verfahrens genau zu erläutern und ihn gegebenenfalls auf die Hauptverhandlung vorzubereiten.

In seiner Kontrollfunktion überwacht der Strafverteidiger das Strafverfahren und achtet auf die Rechtmäßigkeit. Sieht er die Rechte seines Mandanten verletzt, kann er aus eigenem Recht Berufung oder Revision einlegen.

Die Aufklärungsfunktion des Strafverteidigers besteht darin, den Sachverhalt auch zugunsten des Beschuldigten aufzuklären, die entlastenden Tatsachen und die für den Beschuldigten sprechenden Umstände zu ermitteln und im Strafverfahren vorzutragen. In diesen Funktionen ist der Strafverteidiger streng parteilich. Engagierte Strafverteidigung orientiert sich immer allein an den Interessen des Mandanten. Sie hilft Nachteile zu vermeiden!

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Tom S. Heindl



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Tom Heindl

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Mail: tom@ra-heindl.de



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