4. Gesetzlicher Mindestunterhalt für Kinder
§ 1612a BGB legt ab 1. Januar 2008 einen gesetzlichen Mindestunterhalt für minderjährige Kinder fest. Nach der Regelung können minderjährige Kinder Unterhalt von einem Elternteil verlangen, mit dem sie nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Der Unterhalt berechnet sich als ein Prozentsatz des jeweils gültigen Mindestunterhalts. Der Mindestunterhalt wiederum richtet sich nach dem doppelten Kinderfreibetrag aus dem Einkommensteuergesetz (§ 32 Abs. 6 S. 1 EStG). Das BGB legt Prozentsätze für drei Altersstufen fest:
Stufe 1: 0 bis 6 Jahre (vollendetes 6. Lebensjahr) – 87 Prozent Stufe 2: 7 bis 12 Jahre (vollendetes 12. Lebensjahr) – 100 Prozent Stufe 3: 13 bis 18 Jahre (vollendetes 18. Lebensjahr) – 117 Prozent
Die Prozentsätze beziehen sich jeweils auf ein Zwölftel des doppelten Kinderfreibetrages. Dieser liegt am 1. Januar 2008 bei 1.824 Euro (doppelter Betrag: 3.648). Im Klartext bedeutet dies:
Kinder bis sechs Jahre: 265 Euro pro Monat Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren: 304 Euro pro Monat Kinder zwischen 13 und 18 Jahren: 356 Euro pro Monat
Diese Sätze ändern sich, wenn sich der Kinderfreibetrag im Einkommensteuergesetz ändert. Der Unterhalt einer höheren Altersstufe ist vom Beginn des Monats an maßgeblich, in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet.
Eine in letzter Minute durchgesetzte spezielle Übergangsregelung (§ 36 Nr. 4 EGZPO) sorgt dafür, dass der Kindesunterhalt in den alten Bundesländern durch die Ausrichtung am bundesweit gültigen steuerlichen Existenzminimum nicht gegenüber der bisherigen Situation absinken kann. Hier werden ausdrücklich die folgenden, auch in der Düsseldorfer Tabelle genannten Werte festgelegt:
Mindestunterhalt für Kinder bis sechs Jahre: 279 Euro Mindestunterhalt für Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren: 322 Euro Mindestunterhalt für Kinder zwischen 13 und 18 Jahren: 365 Euro
Diese Beträge gelten solange, bis der Mindestunterhalt nach § 1612a BGB diese Sätze übersteigt. Sie entsprechen den Mindestsätzen der Düsseldorfer Tabelle (ab 1. Januar 2008). |