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Familienrecht

Familienrecht ist die Kernkompetenz von Dres. Heindl & Kollegen. Ob voreheliche Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen oder gerichtliche Scheidungsverfahren – in den letzten 52 Jahren konnten wir europaweit viele Tausend Fälle lösen. Bei zahlreichen Rezensionen von Fachbüchern zum Familienrecht wirkte unsere Kanzlei mit. Um Sie optimal zu betreuen, setzen wir neben unserer Erfahrung auf die neueste nationale und internationale Literatur sowie auf eine eigene Datenbank, in der mittlerweile Gerichtsentscheidungen aus über 20 Jahren archiviert sind.

Das Familienrecht umfasst eine Fülle einzelner Aufgabenbereiche. Neben dem eigentlichen Ehescheidungsverfahren regelt das Familienrecht unter anderem: den Unterhalt für minderjährige oder in Ausbildung befindliche Kinder, den Unterhalt des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, die Elterliche Sorge für minderjährige Kinder, das Umgangsrecht mit minderjährigen Kindern, den Zugewinnausgleich, die Zuweisung der Ehewohnung, die Regelung der Eigentumsverhältnisse an Hausrat, den Versorgungsausgleich bei Ehescheidung (Übertragung von Rentenansprüchen), den Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes (§ 1615l BGB), das Gewaltschutzgesetz wegen tätlicher Angriffe oder Bedrohung.

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