Pflichtteilsrecht

Ihren Pflichtteil erhalten und Ihren Pflichtteilsanspruch durchsetzen -
dabei helfen Ihnen unsere Rechtsanwälte.


• Ihre Erbrechte und Pflichtteilsberechtigung
• der Höhe Ihrer Pflichtteilsquote
• Ihrer Auskunftsansprüche zur Bestimmung der Höhe des Pflichtteils.
• des Bestehens Ihres Pflichtteilsergänzungsanspruchs
• Ihrer Fragen zur Ausgleichung und Anrechnung
• Pflichtteil beim Berliner Testament
 

Wir nehmen Kontakt mit dem Pflichteilsschuldner (meist der Erbe oder die Erben)auf, um zunächst die tatsächliche Höhe Ihres Pflichtteilsanspruchs festzustellen, wenn notwendig im Wege der Auskunftsklage.

Dannach wird eine außergerichtliche Einigung versucht, scheitert diese, wird der Pflichtteil und gegebenfalls der Pflichtteilsergänzungsanspruch gerichtlich geltend gemacht.

 



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Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt
Tom Heindl


Rechtsanwalt
Dr. Timo Westermann


Tel. 089 - 54 88 46 51
Fax. 089 - 2166 89 10
Mail: kontakt@ra-heindl.de



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