Fehlt das Testament, bestimmt das Gesetz die Erben. Das Erbrecht unterscheidet die gesetzlichen Erben nach ihrem Verwandtschaftsgrad in Rangfolgen. An oberster Stelle stehen Witwen oder Witwer sowie die Kinder des Erblassers als Erben erster Ordnung. Aber auch Eltern Großeltern, Tanten, Onkel und andere Verwandte kommen beim Erbe eventuell zum Zug. Unsere Anwälte prüfen für jeden Einzelfall, wer erbberechtigt ist und wie groß der Anteil am Erbe ist.