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| | Arbeitsrecht |
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Beschlussverfahren
Das Beschlussverfahren ist ein besonderes Verfahren, unter anderem für Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Sprecherausschussgesetz und dem Mitbestimmungsgesetz. Das Verfahren wird nicht durch eine Klage, sondern durch einen Antrag eingeleitet. Eine mündliche Verhandlung ist nicht unbedingt erforderlich. Das Arbeitsgericht entscheidet durch einen schriftlichen Beschluss. Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts findet die Beschwerde an das Landesarbeitsgericht statt. Sofern zugelassen, findet die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht statt.
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