Die Tochter von Kanzleigründer Josef W. Heindl ist seit 1988 bei Dres. Heindl & Kollegen und seit 1992 Berufsbetreuerin. Insbesondere die Bereiche Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht spielen neben allgemeinen Betreuungen eine übergeordnete Rolle. Die Schnittstelle zum Erbrecht kommt dabei in der Praxis häufig vor.
Yvonne C. Heindl spricht fließend Italienisch, sie gibt Seminare und verfügt nicht zuletzt als Honorarreferentin in juristischen Fachkreisen über ein hervorragendes Renommee. Ihre Spezialgebiete sind Erbrecht, Betreuungs- und Unterbringungsrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung.