Rechtsanwalt Heindl ist spezialisiert auf die Gebiete des Strafrechts und des Arbeitsrechts.
Er verteidigt insbesondere im allgemeinen Strafrecht (zB. Körperverletzungsdelikte, Vermögensdelikte wie Betrug uä.) sowie im Jugendstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht (va. Insolvenzdelikte).
Zuletzt verteidigte Herr Heindl "Christoph T." erfolgreich im sogenannten "S-Bahnschlägerfall" von Solln.
Rechtsanwalt Heindl ist weiterhin spezialisiert auf arbeitsrechtliche Fälle und übernimmt hierbei sowohl Mandate von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern.
Die Spezialisierung auf arbeitsrechtliche Mandate garantiert hierbei eine qualifizierte Beratung der Mandanten in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.
Herr Heindl berät und vertritt Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber zu folgenden Themen:
- Abfindung,
- Abmahnung,
- Abwicklungs- und Aufhebungsvertäge,
- Arbeitslohn
- Arbeitsvertrag
- Befristung von Arbeitsverträgen
- Betriebsübergang
- Betriebsverfassungsrecht
- Interessensausgleich und Sozialplan
- Kündigung (betriebsbedingte, verhaltens- und personenbedingte)
- Mobbing
- Tarifvertragsrecht
- Versetzung
- Weiterbeschäftigungsanspruch
- Zwischenzeugnis und Zeugnis.
Vertrauen Sie auf seine Erfahrung und Kompetenz! Herr Heindl würde sich freuen, Sie zu seinen Mandanten zählen zu dürfen.