Tom Heindl ist Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf die Rechtsgebiete Strafrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht.
Im Strafrecht beschäftigt er sich insbesondere mit den Bereichen Allgemeines Strafrecht (z. B. Körperverletzungs-Delikte), Jugendstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht (z. B. Insolvenz-Delikte) sowie mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im Arbeitsrecht liegt sein Schwerpunkt bei der Betreuung von Arbeitnehmern.
Rechtsanwalt Heindl betreut außerdem die Mandanten der Kanzlei in allen Angelegenheiten des Erbrechts.
Tom Heindl entstammt einer angesehenen Münchner Juristen-Familie. Die väterliche Kanzlei Dres. Heindl & Kollegen rangierte im Familien- und Strafrecht über mehrere Jahrzehnte als eine der bundesweit führenden Adressen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften übernahm Tom Heindl die Leitung der Schadensabteilung eines namhaften Mobilitäts-Dienstleistungsunternehmens, gefolgt von einer mehrjährigen Mitarbeit als Strafverteidiger bei Dres. Heindl & Kollegen.
Rechtsanwalt Heindl verteidigte unter anderem erfolgreich im sogenannten "S-Bahnschlägerfall von Solln" sowie im Insolvenzstrafverfahren gegen Ferfried Prinz v. Hohenzollern und Tatjana Gsell.
Gemeinsam mit Rechtsanwalt Christian M. Steinberger leitet Tom Heindl heute die Kanzlei Steinberger & Heindl Rechtsanwälte München.
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