Die Kanzlei Steinberger & Heindl wurde von den Rechtsanwälten Christian Steinberger aus der Kanzlei "Steinberger Rechtsanwälte" und Tom Heindl aus der Kanzlei "Dres. Heindl & Kollegen"gegründet.
Die Kanzleien "Dres. Heindl & Kollegen" und "Rechtsanwälte Steinberger" wurden 1958 bzw. 1955 von Dr. Josef W. Heindl und Max Steinberger gegründet und waren beide auf die Gebiete des Strafrechts und Arbeitsrechts spezialisiert.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei werden von weiteren Spezialisten auf dem Gebiet des Strafrechts sowie Insolvenzrechts unterstützt.