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Aktuelle Rechtsprechung:
BGH 1 StR 601/09 – 25.03.2010
Rücktritt von der versuchten schweren räuberischen Erpressung ; Nötigung.  



Dres. Heindl & Kollegen

Die Kanzlei Dres. Heindl & Kollegen ist seit 1958 auf die Gebiete des Familienrechts, des Strafrechts und des Arbeitsrechts spezialisiert. Wir beraten Sie darüber hinaus in allen Bereichen des Verkehrsrechts und Ausländerrechts.


Ihr gutes Recht

Sie suchen für sich, einen Angehörigen oder einen Freund einen Anwalt für Strafrecht?  Wir sorgen dafür, dass Sie der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Strafgericht nicht alleine gegenübertreten müssen. Denn wichtig im Strafrecht sind vor allem folgende Grundsätze:

Sie haben das Recht, in jeder Lage des Verfahrens einen Anwalt zu beauftragen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelten Sie als unschuldig. Sie haben das Recht zu schweigen.

Ein Anwalt für Strafrecht hilft, Fehler zu vermeiden und Ihre verfassungsmäßigen Rechte zu wahren. Gehen Sie nicht erst zur Polizei und hinterher zum Anwalt!




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In  Notfällen erreichen Sie uns
rund um die Uhr unter:
0171 / 626 1111

Für allgemeine Anfragen
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Dres. Heindl & Kollegen - Maximiliansplatz 12 b - 80333 München - Tel. +49 (0) 89 - 55 51 44 - Fax +49 (0) 89 - 55 51 43 - Mail: kontakt@ra-heindl.de